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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Förderung von Investitionen zur Energie- und Wärmeeffizienz in Unternehmen inklusive Abwärmenutzung und Elektrifizierung

WAS

  • Gefördert werden Investitionsmaßnahmen für Durchführungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Maßnahmen, die Strom- oder Wärmeeffizienz erhöhen und zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen
  • Modul 1: Querschnittstechnologien  
  • Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (keine Abwärmenutzung)
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (u.A. Maßnahmen zur Abwärmenutzung z.B. Auskopplung der Abwärme aus einem Prozess, Verbindungsleitungen an Wärmenetz, Übergabestation)
  • Modul 5: Transformationskonzepte  
  • Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen
  • Achtung: Investition muss mind. 3 Jahre in Betrieb sein, Förderung nur bis zur Wärmeübergabestation

WER

  • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, kommunale Unternehmen und Landesunternehmen mit privater Rechtsform, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind, mit einem Standort in Deutschland

WIE VIEL

  • Direkter Investitionszuschuss beim BAFA oder Kredit mit Teilschulderlass bei der KfW  
  • KfW Kredit Nr. 295:
    • Förderkredit bis zu 100 Mio. € über 100 % der förderfähigen Investitionskosten mit bis zu 60 % Tilgungszuschuss inkl. attraktiver Zinsverbilligung
      • Mindestlaufzeit 2 Jahre
        • bis zu 5 J. max. 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
        • bis zu 10 J. max. 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
        • bis zu 20 J. max 3 tilgungsfreie Anlaufjahre
      • Zinsbindung für max. 10 J.
    • gefördert wird mit gleichen Anforderungen wie der EEW
      • Kombination aus EEW und KfW Kredit ist nicht möglich
  • Modul 4: max. 15 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 %, max. Förderung 500 Euro (900 Euro für mittlere und 1200 Euro für Kleine und Kleinst-Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).

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