Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Förderung von Investitionen zur Energie- und Wärmeeffizienz in Unternehmen inklusive Abwärmenutzung und Elektrifizierung
WAS
- Gefördert werden Investitionsmaßnahmen für Durchführungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
- Maßnahmen, die Strom- oder Wärmeeffizienz erhöhen und zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (keine Abwärmenutzung)
- Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (u.A. Maßnahmen zur Abwärmenutzung z.B. Auskopplung der Abwärme aus einem Prozess, Verbindungsleitungen an Wärmenetz, Übergabestation)
- Modul 5: Transformationskonzepte
- Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen
- Achtung: Investition muss mind. 3 Jahre in Betrieb sein, Förderung nur bis zur Wärmeübergabestation
WER
- In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, kommunale Unternehmen und Landesunternehmen mit privater Rechtsform, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind, mit einem Standort in Deutschland
WIE VIEL
- Direkter Investitionszuschuss beim BAFA oder Kredit mit Teilschulderlass bei der KfW
- KfW Kredit Nr. 295:
- Förderkredit bis zu 100 Mio. € über 100 % der förderfähigen Investitionskosten mit bis zu 60 % Tilgungszuschuss inkl. attraktiver Zinsverbilligung
- Mindestlaufzeit 2 Jahre
- bis zu 5 J. max. 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
- bis zu 10 J. max. 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
- bis zu 20 J. max 3 tilgungsfreie Anlaufjahre
- Zinsbindung für max. 10 J.
- Mindestlaufzeit 2 Jahre
- gefördert wird mit gleichen Anforderungen wie der EEW
- Kombination aus EEW und KfW Kredit ist nicht möglich
- Förderkredit bis zu 100 Mio. € über 100 % der förderfähigen Investitionskosten mit bis zu 60 % Tilgungszuschuss inkl. attraktiver Zinsverbilligung
- Modul 4: max. 15 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 %, max. Förderung 500 Euro (900 Euro für mittlere und 1200 Euro für Kleine und Kleinst-Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).