Bundesstatistikgesetz (BStatG)
Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung amtlicher Daten zum Zweck fundierter politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entscheidungen
Ziel
- Grundlagen und Bestimmungen für die Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung von statistischen Daten
- Gewährleistung einer zuverlässigen, aktuellen und umfassenden Statistik für die Bundesrepublik Deutschland
- Schaffung einer solide Informationsgrundlage für politische Entscheidungen, wissenschaftliche Forschung, Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt
Inhalt
- Organisatorische und methodische Vorgaben für die statistischen Ämter des Bundes und der Länder
- Es legt die Pflichten der Statistikbehörden fest und regelt den Schutz der Daten sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen der Statistikbehörden
- Regelungen zur Geheimhaltung von Einzelangaben, um die Vertraulichkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten
Zielgruppe
- Statistische Ämter auf Bundes- und Länderebene, die für die Durchführung der amtlichen Statistik verantwortlich sind
- Datenlieferanten, die zur Bereitstellung von Informationen verpflichtet sind, wie Unternehmen, Rechenzentren, Haushalte oder Verwaltungen