EU-Energieeffizienzrichtlinie
Verpflichtungen und Anforderungen für Staaten, Unternehmen und Rechenzentren zur Reduktion von Energieverbrauch und Emissionen
Ziel
- Steigerung der Energieeffizienz
- Reduktion von Primär- und Endenergieverbrauch
- Senkung der Energiepreise
- Verringerung des Imports und Verbrauchs fossiler Energien
- Verbesserung der Versorgungssicherheit
- Minderung der Treibhausgasemissionen
- Reduzierung der Kosten der Energiewende
Inhalt
Allgemeine Regelungen:
- Ziele für den End- und Primärenergieverbrauch in Deutschland
- Efficiency First-Grundsatz als übergreifendes Prinzip
- Einsparverpflichtung für öffentliche Stellen
- Renovierungsrate: 3 % bei öffentlichen Gebäuden
- Anforderungen für das öffentliche Beschaffungswesen
- Einsparverpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten
- Anforderungen an Unternehmen:
- Energiemanagementsysteme (EMS)
- Umsetzungspläne
- Informationspflichten & Effizienzanforderungen für:
- Betreiber von Rechenzentren
- Betreiber von Informationstechnik
- Regelungen für individuelle Zähler für Erdgas, Heizung, Kühlung, Warmwasser
- Sektorspezifische Partnerschaften zur Steigerung der Energieeffizienz
Spezifische Regelungen für Rechenzentren & IT-Betreiber (Art. 12 & 26 EED)
- Informationspflichten ab 500 kW IT-Leistung
- Datenübermittlung an öffentliches, europäisches Rechenzentren-Register
- Ausnahmen:
- Rechenzentren für Verteidigung oder Katastrophenschutz
- Effizienzanforderungen ab 1 MW Leistung:
- Verpflichtende Kosten-Nutzen-Analyse bei Neuplanung oder wesentlicher Modernisierung
- Ausnahmen:
- Rechenzentren mit bestehender Abwärmenutzung (z. B. Fernwärme, Raumbeheizung)
- Berücksichtigung bewährter Verfahren aus dem EU-Verhaltenskodex für Energieeffizienz in Rechenzentren
- Weitere Maßnahmen durch EU-Kommission ab Mai 2025 möglich
Zielgruppe
- EU-Mitgliedstaaten (für die nationale Umsetzung, z. B. durch das Energieeffizienzgesetz)
- Öffentliche Stellen, Unternehmen, Rechenzentren ab 500 kW Anschlussleistung
- Nicht betroffen: Private Haushalte