EU-Taxonomieverordnung
Wirtschaftstätigkeiten werden anhand von sechs EU-Umweltzielen auf Nachhaltigkeit geprüft – betroffen sind u. a. berichtspflichtige Unternehmen und Rechenzentren
ZIEL
Bewertung von Wirtschaftstätigkeiten im Hinblick auf folgende Umweltziele und Klimarisiken:
- Aktiver Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Zirkuläre Wirtschaft
- Schutz von Ökosystemen
- Verschmutzungskontrolle
- Schutz von Wasserressourcen
- Ziel ist die Ermittlung des Grades ökologischer Nachhaltigkeit einer Investition
INHALT
- Definition gemeinsamer Bewertungskriterien, um zu prüfen, ob eine Wirtschaftstätigkeit:
- einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leistet
- oder diesen Zielen entgegensteht
- Anwendung u. a. auf Rechenzentren mit Fokus auf:
- Energieeffizienzverfahren für Datenzentren
- Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Geräteanforderungen gemäß EU-Richtlinien für Server und Speicherprodukte
- Abfallbewirtschaftungspläne für das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten
- Kriterienkatalog, der die sechs EU-Umweltziele in klare, prüfbare Anforderungen übersetzt
ZIELGRUPPE
- Unternehmen, die verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung oder konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß
Art. 19a bzw. Art. 29a der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und Rates zu veröffentlichen - Beispielhaft betroffen:
- Rechenzentren mit einem Jahresumsatz über 60.000 Euro