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EU-Taxonomieverordnung

Wirtschaftstätigkeiten werden anhand von sechs EU-Umweltzielen auf Nachhaltigkeit geprüft – betroffen sind u. a. berichtspflichtige Unternehmen und Rechenzentren

ZIEL

Bewertung von Wirtschaftstätigkeiten im Hinblick auf folgende Umweltziele und Klimarisiken:

  1. Aktiver Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Zirkuläre Wirtschaft
  4. Schutz von Ökosystemen
  5. Verschmutzungskontrolle
  6. Schutz von Wasserressourcen
  • Ziel ist die Ermittlung des Grades ökologischer Nachhaltigkeit einer Investition

INHALT

  • Definition gemeinsamer Bewertungskriterien, um zu prüfen, ob eine Wirtschaftstätigkeit:
    • einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leistet
    • oder diesen Zielen entgegensteht
  • Anwendung u. a. auf Rechenzentren mit Fokus auf:
    • Energieeffizienzverfahren für Datenzentren
    • Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
    • Geräteanforderungen gemäß EU-Richtlinien für Server und Speicherprodukte
    • Abfallbewirtschaftungspläne für das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten
  • Kriterienkatalog, der die sechs EU-Umweltziele in klare, prüfbare Anforderungen übersetzt

ZIELGRUPPE

  • Unternehmen, die verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung oder konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß
    Art. 19a bzw. Art. 29a der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und Rates zu veröffentlichen
  • Beispielhaft betroffen:
    • Rechenzentren mit einem Jahresumsatz über 60.000 Euro

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