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Förderprogramm EnergizeBW (Förderaufruf Energiefahrplan)

Neues Landesförderprogramm Baden-Württembergs für Energieeffizienz, Dekarbonisierung und die Nutzung erneuerbarer Energien – aktuell mit dem Förderaufruf "Energiefahrplan" für Beratungsleistungen zur energetischen Transformation.

Förderprogramm EnergizeBW (Förderaufruf Energiefahrplan)

Neues Landesförderprogramm Baden-Württembergs für Energieeffizienz, Dekarbonisierung und die Nutzung erneuerbarer Energien – aktuell mit dem Förderaufruf "Energiefahrplan" für Beratungsleistungen zur energetischen Transformation.

WAS

  • Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Dekarbonisierung und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg
  • Die zugrundeliegende Verwaltungsvorschrift (VwV) bildet den Förderrahmen, konkret ausgestaltet wird das Programm über flexible Förderaufrufe
  • Aktueller Förderaufruf: "Energiefahrplan" – Beratungsförderung für die energetische Transformation von Unternehmen mit einem ganzheitlichen Energiesystem-Ansatz, u. a. zu Energieverbräuchen, Abwärmepotenzialen, Energieerzeugungsmöglichkeiten, der Gebäudehülle sowie Nutzungsmöglichkeiten im Umfeld des Systems
  • Basis kann (nicht verpflichtend) ein Transformationsplan sein; einzelne Punkte können mit Begründung ausgespart werden, etwa wenn die Gebäudehülle bereits kürzlich betrachtet wurde
  • Förderfähige Maßnahmen sind z. B. Messungen und deren Auswertung, Erstberatung und Projektanbahnung, Dimensionierung und Projektierung von Anlagenkomponenten, Beratung zur Betriebsführung von Energiesystemen (Contracting, Eigenversorgung, Verkauf) sowie die Potenzialermittlung zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse (Elektrifizierung, biogene Brennstoffe)
  • Das Programm schließt die Lücke zwischen einer ersten Vorabplanung – etwa dem Transformationsplan (Modul 5 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz) – und der konkreten Projektumsetzung; im Vergleich zu den HOAI-Leistungsphasen entspricht das den Leistungsphasen 2–3

WER

  • Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerenergiegenossenschaften mit Standort in Baden-Württemberg
  • Es besteht kein Kumulierungsverbot
  • Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Förderaufrufe über einen Projektträger

WIE VIEL

FörderkategorieKMUnicht-KMUmax. FörderhöheBeratung50 %30 %100.000 €Netzwerkarbeit75 %0 %10.000 €Investitionen50 %50 %2.000.000 €

  • Eine Kombination der Fördergegenstände (Investitionen, Beratung, Netzwerkarbeit) ist voraussichtlich möglich

LAUFZEIT

  • Bearbeitungsstichtage im Förderaufruf Energiefahrplan: 15.06.2026, 15.09.2026, 15.12.2026 (keine Ausschlussfristen – Anträge werden automatisch zum nächsten Stichtag bearbeitet)
  • Antragsschluss: 15.12.2026, 18:00 Uhr
  • Antragstellung digital über den Projektträger Karlsruhe (PTKA)
  • Bis zu drei Beratungsunternehmen sind je Antrag förderfähig
  • Es ist eine De-minimis-Beihilfe erforderlich

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