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Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Durch die Klimaschutzrichtlinie (KLR) unterstützt das BMWE Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken

WAS

Gefördert werden Investitionen und Optimierungsdienstleistungen, die die Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums deutlich erhöhen

Es kann sich um folgende Maßnahmen handeln:

  • Optimierungsmaßnahmen und Investitionen an bestehender Infrastruktur in Rechenzentren (z. B. Nutzung freier Kühlung, Wärmestromführung, Erhöhung der Betriebstemperaturen, Abwärmenutzung, Bedarfssteuerung, Verbesserung der Server-Auslastung)

Zuwendungsfähig sind:  

  • Ausgaben für Investitionen inklusive Demontage und fachgerechter Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten, für energetische Optimierung des Rechenzentrums sowie zur Durchführung von Mitarbeiterschulungen und für die Installation durch qualifiziertes externes Fachpersonal

WER

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und kommunale Zusammenschlüsse
  • Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung  
  • Öffentliche Einrichtungen

WIE VIEL

  • Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 55 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten

LAUFZEIT

  • 31.12.2027

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