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Leitlinien für Bau und Einrichtung neuer Rechenzentren in Frankfurt am Main

Städtebauliche Anforderungen an Rechenzentren in Frankfurt zur Ressourceneffizienz und Nutzung von Abwärme

ZIEL

Mit der an den Leitlinien der Gewerbeflächenentwicklung des Masterplans Industrie orientierten Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (M 44 vom 21.03.2022), beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt eine städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Rechenzentren (§ 1838 vom 09.06.2022).

INHALT

  • Standortwahl, Funktionale Mischung, Flächeninanspruchnahme, Ressourcenschonendes Bauen, Gestaltung und Außenwirkung, Begrünung von Grundstücksfreiflächen und Gebäuden  
  • Anforderungen an Ressourceneffizienz und Abwärmenutzung  
  • Bau und Betrieb  
  • Voraussetzungen für eine Abwärmebereitstellung und vollständige direkte Flüssigkeitskühlung vorsehen  
  • Falls keine 60 °C erreicht werden können, muss eine ausreichend große Fläche für Wärmepumpen vorgesehen werden
  • Auskunftspflicht  
  • Wärmemenge und maximale thermische Leistung  
  • Zeitliche Verfügbarkeit  
  • Temperaturniveau  
  • 100 % erneuerbare Energien  
  • Betrieb Netzersatzanlagen  
  • Monitoring der Energieperformance nach EnEfG
  • WUE < 0,5 für die Sommermonate (DIN EN 50600-4-9)

ZIELGRUPPE

  • Rechenzentren

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