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Wärmelieferverordnung

WärmeLV aus dem BGB

ZIEL

  • Regelung der Lieferung von Wärme an Verbraucherinnen und Verbraucher
  • Schaffung von klaren Bestimmungen und Transparenz für den Wärmelieferungssektor
  • Schutz von Verbraucher-/ Abnehmerinteressen
  • Festlegen von klaren Leitlinien für Geschäftspraktiken von Versorgungsunternehmen

Inhalt

  • Vorschrift von verständlichen Vertragsbedingungen für Endabnehmer in Wohngebäuden
  • Abrechnung, Preistransparenz und Vertragsbedingungen von Wärmelieferungsverträgen
  • Insbesondere für Lieferung von Wärme aus zentralen Heizungsanlagen, die an mehrere Abnehmerin einem Gebäude oder in einer Wohnanlage erfolgt
  • Anforderungen an die Vertragsinhalte, wie beispielsweise die Angabe von Preisen, Kündigungsfristen und die Pflicht zur Bereitstellung von Verbrauchsinformationen

Zielgruppe

  • Versorger, die Wärme im Rahmen einer gewerblichen Wärmelieferung an Endverbraucher liefern
  • Verbraucherinnen und Verbraucher

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