Wärmelieferverordnung
WärmeLV aus dem BGB
ZIEL
- Regelung der Lieferung von Wärme an Verbraucherinnen und Verbraucher
- Schaffung von klaren Bestimmungen und Transparenz für den Wärmelieferungssektor
- Schutz von Verbraucher-/ Abnehmerinteressen
- Festlegen von klaren Leitlinien für Geschäftspraktiken von Versorgungsunternehmen
Inhalt
- Vorschrift von verständlichen Vertragsbedingungen für Endabnehmer in Wohngebäuden
- Abrechnung, Preistransparenz und Vertragsbedingungen von Wärmelieferungsverträgen
- Insbesondere für Lieferung von Wärme aus zentralen Heizungsanlagen, die an mehrere Abnehmerin einem Gebäude oder in einer Wohnanlage erfolgt
- Anforderungen an die Vertragsinhalte, wie beispielsweise die Angabe von Preisen, Kündigungsfristen und die Pflicht zur Bereitstellung von Verbrauchsinformationen
Zielgruppe
- Versorger, die Wärme im Rahmen einer gewerblichen Wärmelieferung an Endverbraucher liefern
- Verbraucherinnen und Verbraucher