Leitfaden Abwasserwärme

VKU/DWA-Information zu rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen

Abwasser ist eine oft unterschätzte erneuerbare Wärmequelle – mit konstantem Potenzial gerade dann, wenn der Heizbedarf am größten ist. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) haben gemeinsam eine praxisorientierte Information erarbeitet, die einen strukturierten Überblick über die Nutzung von Abwasserwärme gibt.

Die Publikation richtet sich an kommunale Abwasserbetriebe, Kläranlagenbetreiber, Wärmeversorger und alle Akteure, die Abwasserwärme im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung oder eigenständiger Projekte erschließen wollen. Sie behandelt sowohl die rechtlichen als auch die technischen Rahmenbedingungen und dient als erste Orientierung für die Projektentwicklung.

Inhaltlich deckt die Information unter anderem folgende Themenbereiche ab:

  • Potenziale und Grenzen: Wo und unter welchen Voraussetzungen ist Abwasserwärme wirtschaftlich nutzbar – im Gebäude, im Kanalnetz oder am Kläranlagenablauf?
  • Rechtlicher Rahmen: Welche Rolle spielt das Wärmeplanungsgesetz (WPG)? Wer hat die Verfügungsgewalt über Abwasserwärme, und welche Vertragsmodelle kommen in Frage?
  • Bepreisung und Steuerrecht: Wie ist die Abwärmeabgabe gebühren- und steuerrechtlich einzuordnen – insbesondere für öffentlich-rechtliche und privatrechtlich organisierte Abwasserentsorger?
  • Technische Voraussetzungen: Welche Einbauvarianten für Wärmeübertrager gibt es im Kanalnetz? Was ist beim Einsatz am Kläranlagenauslauf zu beachten?
  • Effiziente Umsetzung: Wie lassen sich bivalente Anlagen, Pufferspeicher und kombiniertes Heizen und Kühlen optimal einsetzen?

Die Information macht deutlich: Abwasserwärme ist im Kontext der Wärmewende eine treibhausgasneutrale Ressource mit erheblichem Potenzial. Ob Quartierslösung im Kanalnetz oder großräumige Wärmeversorgung über den Kläranlagenablauf – die Erschließung erfordert eine sorgfältige Abwägung von Standortfaktoren, rechtlichen Zuständigkeiten und technischen Gegebenheiten.